Fibukonto Dimensionswertprüfung: KST oder KTR notwendig
Im Kontenplan können für Fibukonten Dimensionswertprüfungen eingerichtet
werden. Es ist möglich einzurichten, dass eine Kostenstelle nötig ist.
Es ist auch möglich, dass ein Kostenträger nötig ist.
Leider ist es nicht möglich einzurichten, dass entweder eine
Kostenstelle oder ein Kostenträger notwendig sind. Das ist beim Einsatz
einer KoRe häufig der Fall, denn nicht immer kann pro Fibukonto
eindeutig festgelegt werden ob mit KST oder KTR gebucht werden muss. Vor
allem dann, wenn direkte Kosten einem KTR zugeordnet werden sollen.
Direkte Kosten kommen auch im Betriebsaufwand vor, wo meistens mit
Kostenstellen gearbeitet wird.
Die Dimensionsprüfung auf Fibukonten wurde deshalb um die Option «KST oder KTR erforderlich» erweitert: